Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.07.1959

Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59   

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https://dejure.org/1959,679
BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59 (https://dejure.org/1959,679)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1959 - 2 StR 124/59 (https://dejure.org/1959,679)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1959 - 2 StR 124/59 (https://dejure.org/1959,679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwangerschaftsunterbrechung wegen übergesetzlichen Notstandes bei Durchführung des Abbruchs nach den Regeln der ärztlichen Kunst - Ausnahme vom Grundsatz der operativen Behandlung in einer Krankenanstalt bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr für die Schwangere und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 1
  • NJW 1959, 2027
  • NJW 1959, 2315 (Ls.)
  • MDR 1960, 417
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.1951 - 2 StR 163/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    (Ergänzung zu BGHSt 1, 329.).

    Nach den Erfahrungen und Kenntnissen der ärztlichen Wissenschaft ist dies alsdann auch geboten, da so Gefahren für die Schwangere an besten vermieden werden (BGHSt 1, 329).

  • RG, 11.03.1927 - I 105/26

    I. Enthält § 218 Abs. 1--3 StGB. n. F. gegenüber § 218 Abs. 1 und 3 StGB. a. F.

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    Eine gegenwärtige ernste Gefahr liegt nicht nur vor, wenn sie unmittelbar bevorsteht; darunter ist auch ein Zustand zu verstehen, der erfahrungsgemäß bei natürlicher Weiterentwicklung den Eintritt der Schädigung als sicher bevorstehend erscheinen läßt, falls nicht dagegen eingeschritten wird (RGSt 61, 242, 255).
  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50
    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    Überordnungs- und Betreuungsverhältnisse sollen von geschlechtlichen Motiven reingehalten werden, damit die geschlechtliche Freiheit bestimmter Abhängiger Personen vor Angriffen bewahrt bleibe (BGHSt 1, 55; 8, 278).
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55
    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    Überordnungs- und Betreuungsverhältnisse sollen von geschlechtlichen Motiven reingehalten werden, damit die geschlechtliche Freiheit bestimmter Abhängiger Personen vor Angriffen bewahrt bleibe (BGHSt 1, 55; 8, 278).
  • RG, 29.04.1910 - V 323/10

    Welche Arten von Prozeßvorgängen werden durch den Beschluß über die Ausschließung

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    Das Vorbringen, die Strafkammer habe die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht beachtet, ist offensichtlich unbegründet (RGSt 43, 367).
  • RG, 23.03.1880 - 500/80

    Gehört zum Thatbestande der Untreue, daß der Thäter bei seinem Handeln, Verfügen,

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59
    Da aber die Tötung der Frucht dazu dienen soll, eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter zu beseitigen, ist sie nur gerechtfertigt, wenn hierbei die Regeln der ärztlichen Kunst beachtet werden (RGSt 1, 329; 2, 111).
  • BGH, 07.10.1969 - 1 StR 105/69

    Strafbarkeit der Fremdabtreibung - Verjährungsfrist im Fall der Fremdabtreibung -

    Da es hiernach schon an den wesentlichen Erfordernissen eines Unrechtsausschließungsgrundes fehlt, braucht sich der Senat nicht mehr mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Rechtfertigungsversuche des Angeklagten etwa zugleich - teilweise oder im ganzen - daran scheitern, daß er die nach Art. 5 der 4. AusfVO zum ErbGesG vom 18. Juli 1935 (RGBl I 1035) einzuschaltende Gutachterstelle (§ 1 Abs. 2 des Württ.-Bad. Gesetzes Nr. 34 vom 24. Juli 1946) nicht angerufen und daß er die Eingriffe nicht in einer Krankenanstalt vorgenommen hat (s. hierzu einerseits BGHSt 1, 331 [BGH 02.10.1951 - 2 StR 163/51]; 2, 115 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 552/51]; 14, 1 [BGH 29.03.1959 - 2 StR 124/59]mit zust. Bespr.
  • BayObLG, 20.02.1973 - RReg. 2 St 658/72

    Verfahren nach § 33a StPO

    Dieser Verstoß ist auch ohne formgerecht erhobene Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHSt 14, 1, 7 oben; BGH Lindenmaier-Möhring Nr. 21 zu § 358 StPO).
  • BGH, 30.05.1961 - 1 StR 146/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Die Revision übersieht jedoch, daß das Landgericht im gegebenen Falle mit dieser Wendung nicht den Fall eines einwandfrei gegebenen übergesetzlichen Notstandes im Auge hatte, dem im übrigen grundsätzlich nur durch operative Behandlung in einer Krankenanstalt Rechnung getragen werden könnte (BGHSt 14, 1 [BGH 29.03.1959 - 2 StR 124/59]), sondern ersichtlich nur zum Ausdruck bringen wollte, daß bei der Patientin R. kein medizinischer Befund gegeben war, der auch nur Erwägungen in dieser Richtung veranlassen und damit die Tat möglicherweise in einem milderen Lichte erscheinen lassen konnte.
  • BGH, 06.09.1960 - 5 StR 327/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Der Bundesgerichtshof hat dieses Merkmal trotz Bestehens eines Verhältnisses nach § 174 Nr. 1 StGB in gewissen Fällen verneint, zunächst dann, wenn es sich bei der Minderjährigen um ein geschlechtlich erfahrenes Mädchen handelt und der Anstoß zu den unzüchtigen Handlungen unzweideutig von ihr ausgegangen ist (BGH a.a.O. S. 353/354 mit weiteren Nachweisen, ferner BGH 2 StR 124/59 vom 29. Mai 1959 - insoweit BGHSt 14, 1 ff [BGH 29.03.1959 - 2 StR 124/59] nicht mit abgedruckt -).
  • BGH, 06.02.1968 - 5 StR 632/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auf übergesetzlichen Notstand kann sich nur berufen, wer mit Rettungswillen handelt und überdies vor der Tat prüft, ob ein Widerstreit rechtlich geschützter Güter vorliege, der nur durch Verletzung des einen Rechtsguts gelöst werden könne (BGHSt 14, 1, 2 [BGH 29.03.1959 - 2 StR 124/59]; 2, 111, 114 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 552/51]mit Rechtsprechungshinweisen).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1959 - 4 StR 250/59   

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https://dejure.org/1959,1418
BGH, 22.07.1959 - 4 StR 250/59 (https://dejure.org/1959,1418)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1959 - 4 StR 250/59 (https://dejure.org/1959,1418)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1959 - 4 StR 250/59 (https://dejure.org/1959,1418)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 2315
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Zu der Frage, ob und inwieweit ein Psychologe bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen ohne Mitwirkung eines Psychiaters das Vorliegen krankhafter Störungen ausschließen kann (Anschluß an BGH NJW 1959, 2315).

    Grundsätzlich kann es deshalb der Entscheidung des Tatrichters überlassen bleiben, ob er in einem solchen Fall einen psychologischen oder einen psychiatrischen Sachverständigen zuzieht (BGH NJW 1959, 2315).

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Die Frage, ob zur Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten bei nicht krankhaften Zuständen ein Psychiater oder ein Psychologe hinzuzuziehen ist, bleibt nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen (BGH NJW 1959, 2315; BGH, Beschl. v. 13.7.1984 - 1 StR 351/84 - bei Holtz MDR 1984, 982; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - 4 StR 681/85 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 250/59 vom 22. Juli 1959 = NJW 1959, 2315 Nr. 16) anerkannt, daß es grundsätzlich dem pflichtmäßigen Ermessen des Tatrichters überlassen bleibe, ob er die Anhörung eines Psychiaters für die Beurteilung von Zuständen nicht krankhafter Art für ausreichend erachtet.
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    a) Zwar ist auch dann, wenn - wie hier - besondere Umstände ein Glaubwürdigkeitsgutachten erfordern (dazu BGHSt 8, 130 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 699, 700 m.w.Nachw.; BGH StV 1981, 113; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3), es grundsätzlich dem Tatrichter überlassen, ob er einen Psychologen oder einen Psychiater zu Rate zieht (BGH NJW 1959, 2315 - für die Beurteilung nicht krankhafter Zustände - BGHSt 23, 8, 12 f.).
  • BGH, 30.09.1960 - 4 StR 242/60

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen

    Der Tatrichter hatte nach seinem pflichtgemässen Ermessen darüber zu entscheiden, ob für die Begutachtung nichtkrankhafter Zustände, die für die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit des Täters von Bedeutung sind, ausser der Vernehmung eines psychiatrischen und neurologischen Sachverständigen - des Landesmedizinaldirektors Dr. Ew. - auch noch die Anhörung eines Psychologen notwendig war (vgl. 4 StR 250/59 vom 22.Juli 1959 - NJW 1959, 2315 Nr. 16).
  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung

    Nach alledem entspricht die Würdigung des Gutachtens von Prof. Dr. R... durch das Berufungsgericht nicht den Anforderungen, die an die tatrichterliche Analyse eines Sachverständigengutachtens gerade auf einem so schwierigen medizinischen Fachgebiet wie dem der Psychopathie zu stellen sind (vgl. auch BGH in NJW 1959, 2315 und in DRiZ 1973 S. 61).
  • BGH, 12.11.1965 - 4 StR 542/65

    Fortgesetzte Unzucht mit einem Kind - Glaubwürdigkeit des Opfers eines

    Das genügte in diesem Fall (BGH NJW 1959, 2315 Nr. 16).
  • BGH, 21.10.1969 - 1 StR 182/69

    Anklage vor dem Jugendgericht - Wortlaut und Sinn des Geschäftsverteilungsplanes

    Grundsätzlich ist es der Entscheidung des Tatrichters überlassen, ob er sich für die Bewertung der Glaubwürdigkeit eines jugendlichen Zeugen, der über geschlechtliche Erlebnisse aussagt, der Hilfe eines psychologischen oder eines psychiatrischen Sachverständigen bedient (BGH NJW 1959, 2315 Nr. 16; BGH MDR 1969, 858 Nr. 69).
  • BGH, 08.10.1965 - 4 StR 148/65

    Unzurechnungsfähigkeit aus Eifersucht - Annahme erheblich verminderter

    Daß die Zurechnungsfähigkeit unter besonderen Umständen auch bei hochgradigem Affekt, also in Fällen ausgeschlossen sein kann, in denen es sich - wie hier - nicht um eine Bewußtseinsstörung auf krankhafter Grundlage im klinischen Sinne handelt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGHSt 11, 20; BGH NJW 1959, 2315, 2316 [BGH 22.07.1959 - 4 StR 250/59] unter II mit Nachweisen).
  • BGH, 03.12.1974 - 5 StR 505/74

    Unzulässige Änderung eines Geschäftsverteilungsplanes durch das Gericht -

    Hält er aber aus besonderen Gründen die Hinzuziehung eines solchen für erforderlich, so ist es seinem pflichtgemäßen Ermessen überlassen, ob er dazu einen Psychiater oder einen Psychologen hören will (BGH NJW 1959, 2315).
  • BGH, 21.10.1966 - 4 StR 366/66

    Unzucht mit Kindern unter 14 Jahren - Ablehnung der Einholung eines

  • BGH, 25.03.1960 - 4 StR 72/60

    Verletzung der Pflicht zur Vernehmung einer Zeugin durch das Gericht - Förmlicher

  • BGH, 15.10.1968 - 5 StR 514/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 26.06.1962 - 5 StR 238/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1959 - 4 StR 308/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.09.1968 - 4 StR 250/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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